Bewirtungsbeleg Vorlage & Muster kostenlos downloaden

Bewirtungsbeleg als Vorlage.

Nutzen Sie unsere Bewirtungsbeleg Vorlage, um Ihre Bewirtungskosten fachgerecht von der Steuer absetzen zu können.

Die Vorlage stellen wir auf dieser Seite kostenlos zum Download bereit.

Zudem kann auch unser bereits fertig ausgefülltes Muster zum Bewirtungsbeleg heruntergeladen und als Beispiel genutzt werden.

Bewirtungsbeleg Vorlage kostenlos herunterladen

Der Bewirtungsbeleg kann als Vorlage kostenlos heruntergeladen werden.

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Haftungsausschluss: Für die Rechtssicherheit unserer Bewirtungsbeleg Vorlage übernehmen wir keinerlei Haftung. Die Verwendung erfolgt auf eigenes Risiko hin. Wir bitten um Ihr Verständnis, da wir die Vorlage vollkommen kostenlos bereit stellen.

Erforderliche Inhalte der Bewirtungsbeleg Vorlage

Echte Bewirtungsrechnungen müssen maschinell und vom entsprechenden Wirt ausgestellt werden.

Damit aus der normalen Bewirtungsrechnung ein Bewirtungsbeleg wird, welchen das Finanzamt anerkennt, müssen Sie noch exaktere Angaben zur Bewirtung machen. Hierzu können Sie unsere kostenlosen Vorlagen zum Bewirtungsbeleg herunterladen, ausfüllen und an die Rechnung heften.

Nachfolgend zeigen wir alle nötigen Angaben auf, welche in die Bewirtungsbeleg Vorlage für Bewirtungskosten über 150 Euro einzutragen sind.

  • Belegnummer/Rechnungsnummer
  • Bewirtungsort mit Namen und Anschrift des bewirtenden Lokals
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Lokals
  • Bewirtungstag mit genauer Datumsangabe
  • Anlass der Bewirtung – Genauer Grund für die Bewirtung im Lokal
  • Bewirtete Personen – Namen aller bewirteten Personen
  • Speisen & Getränke – Auflistung aller Speisen & Getränke
  • Netto- Bewirtungskosten
  • Enthaltener Steuersatz in % und Euro
  • Angabe zur Trinkgeldvergabe (Optional)
  • Gesamtbetrag (Netto+Steuersatz+Trinkgeld)
  • Ausstellungsort und Datum der Bewirtungsrechnung
  • Unterschrift des Gastgebers/Belegausstellers

Wer muss das Bewirtungsbeleg Formular ausfüllen?

Der Bewirtungsbeleg Vordruck mit den zusätzlichen Angaben zur Bewirtung muss immer der Gastgeber/Unternehmer ausfüllen, welcher die Bewirtungskosten von der Steuer absetzen will.

Die normale Bewirtungsrechnung ist hingegen maschinell vom Lokal selbst auszustellen.

Bewirtungsbeleg ausfüllen – Musterformular als Ausfüllhilfe nutzen

Mit unserem Bewirtungsbeleg Muster können Sie sich einen bereits fertig ausgefüllten Musterbeleg im PDF-Format ansehen.

Somit haben Sie stets ein Musterformular zur Hand, wenn ein Bewirtungskostenbeleg auszufüllen ist.

Bewirtungsbelege und die Höhe der Bewirtungskosten

Grundsätzlich ist zu verstehen, dass Bewirtungsbeleg Rechnungen sind.

Dabei muss zwischen der Kleinbetragsrechnung für Ausgaben bis zu 150 Euro und der ordentlichen Rechnung für Ausgaben höher als 150 Euro unterschieden werden.

Laut Bundesfinanzhof reicht für Geschäftsessen bis zu 150 Euro das Ausstellen einfacher Eigenbelege aus, da diese in die Kategorie der Kleinbetragsrechnung fallen.

Steigen die Bewirtungskosten über 150 Euro, muss ein umfassenderer Bewirtungsbeleg erstellt werden, welcher Inhaltlich einer ordentlichen Rechnung gleicht.

Folgende Grafik zeigt die nötigen Rechnungsangaben für Bewirtungskostenbelege gemäß § 14 UStG auf.

Welcher Bewirtungsbeleg für welche Höhe?

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Ab wann wird ein Bewirtungsbeleg benötigt?

Bewirtungsbelege werden immer dann benötigt, wenn die Bewirtung aus einem geschäftlichem oder betrieblichem Anlaß stattfindet und die Bewirtungskosten mehr als 150 Euro betragen.

Liegen die Kosten für ein Geschäftsessen hingegen unter 150 Euro, genügt auch ein Eigenbeleg.

Anlaß der Bewirtung – Beispielformulierungen

Beim absetzen der Bewirtungskosten legt das Finanzamt besonderes Augenmerk auf Bewirtungsbelege.

Umso wichtiger ist es daher, dass Sie vor allem den Anlaß der Bewirtung möglichst genau angeben.

Hier ein paar mögliche Beispielformulierungen zum Bewirtungsgrund.

  • Vertragsabschluss für Neugestaltung der Firmenwebseite von …
  • Projektvorbesprechung zum Projekt …
  • Ausführliche Besprechung zum Kostenvoranschlag für …

 

Gegenteilig sehen Sie nun Bewirtungsgründe, welche für das Finanzamt zu unpräzise und somit nicht nachvollziehbar sind.

  • Vertragsabschluss
  • Projektbesprechung
  • Geschäftsbeziehungen pflegen

 

Der genaue Anlaß der Bewirtung ist für das Finanzamt deshalb so wichtig, da hieraus unter Anderem zu erkennen ist, ob es sich um einen geschäftlichen oder betrieblichen Anlass handelt und danach auch die Höhe des abzugsfähigen Steuersatzes festgelegt wird.

Erkennt das Finanzamt den Bewirtungsbeleg z.B. aufgrund eines nicht nachvollziehbaren Bewirtungsanlaßes nicht an, werden die Betriebsaufwendungen als nicht abzugsfähige Bewirtungskosten verbucht.

Wird der Bewirtungsbeleg hingegen akzeptiert, werden die Aufwendungen als abzugsfähige Bewirtungskosten eingeordnet.

Bewirtungskosten von der Steuer absetzen

Grundsätzlich dürfen Unternehmer Bewirtungskosten von der Steuer absetzen.

Die Höhe des Steuersatzes, der von den Bewirtungskosten abgezogen werden kann ist jedoch abhängig vom Anlaß der Bewirtung.

Hierbei unterscheidet man zwischen geschäftlichen und betrieblichen Anlässen.

Geschäftliche Bewirtungskosten für Geschäftspartner

Die geschäftliche Bewirtung von Geschäftspartnern ist zu 70% abzugsfähig.

Ein geschäftlicher Anlass liegt immer dann vor, wenn Sie mit außerbetrieblichen Personen

  • Geschäfte besprechen.
  • Vertragsabschlüsse durchführen.
  • geschäftliche Beziehungen pflegen.

Die Bewirtung von Geschäftsfreunden können Sie ebenfalls zu 70% vom Geschäftsessen absetzen.

Als Freunde der Geschäftskunden gelten beispielsweise:

  • Ehepartner
  • Berater
  • Assistenten
  • Anwälte

Betriebliche Bewirtungskosten für Mitarbeiter

Betrieblich veranlasste Bewirtungen können in vollem Umfang zu 100% abgesetzt werden.

Unter die Mitarbeiterbewirtung fallen auch die Familienangehörigen der Angestellten.

Bei Weihnachtsfeiern oder ähnlichen Betriebsveranstaltungen liegt aus Sicht des Finanzamtes eine reine Arbeitnehmerbewirtung vor, wodurch auch hier die Bewirtungskosten zu 100% abzugsfähig sind.

Bewirtungsbelege bei Trinkgeldzahlungen

Die Trinkgeldzahlung bei Geschäftsessen kann über mehrere Wege steuerlich geltend gemacht werden.

Über folgende Möglichkeiten können Unternehmer die Trinkgeldvergabe nachweisen:

  • Das Trinkgeld wird im Idealfall auf dem Bewirtungsbeleg aufgeführt.
  • Der Unternehmer/Gastgeber erstellt einen separaten Eigenbeleg.
  • Der Trinkgeldempfänger/Kellner quittiert das erhaltene Trinkgeld.

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