Eigenbeleg beim Parken › Parkgebühren belegen

Parkschein, welcher beim Parken ausgestellt wurde und durch einen Eigenbeleg ersetzt werden kann.Im Folgenden zeigen wir auf, wie und wann Sie Eigenbelege beim Parken ausstellen sollten.

Zudem listen wir alle wichtigen Angaben auf, welche ein selbst erstellter Eigenbeleg zum nachweisen der Parkgebühren enthalten sollte.

Eigenbeleg beim Parken – Parkgebühren selber belegen

Gerade beim Parken kann es immer wieder mal vorkommen, dass keine Quittung ausgestellt wird. Umso wichtiger ist es, diese durch eigens erstellte Belege zu ersetzen, da regelmäßige Parkkosten mittlerweile zum erheblichen Kostenfaktor werden können.

Meist werden Eigenbelege zum Festhalten der Parkgebühren ausgestellt weil,

  • an alten Münz-Automaten geparkt wurde, welche keine Belege ausgeben.
  • elektronische Parkbeleg-Automaten defekt sind.
  • die Parkquittung verloren ging.

Parkgebühren auf Dienstreisen mit Eigenbelegen festhalten

Alte Münz-Parkuhr in doppelter Ausführung.Sobald Parkkosten im Zusammenhang mit einer Dienstreise entstehen, sind diese immer als Reisekosten zu verbuchen.

Wenn Sie also im Rahmen einer Dienstreise, kostenpflichtig parken und es keinen Quittungsbeleg gibt, können Sie ebenfalls einen Eigenbeleg erstellen und diesen der Reiskostenabrechnung beifügen.

Sofern es sich um einen elektronischen Parkautomaten handelt, dieser aber aufgrund eines Defektes keinen Beleg ausgibt, sollten Sie zuerst die jeweilige Stadt um einen nachträglichen Beleg bitten. Sollte die nachträgliche Bereitstellung des Parkbeleges abgelehnt werden, können Sie dem Eigenbeleg das entsprechende Ablehnungsschreiben als Beweis beilegen.

Der Eigenbeleg ist vom Dienstreisenden selbst auszufüllen und zu unterzeichnen.

Angaben auf einem Eigenbeleg fürs Parken

Folgenden Angaben müssen auf dem Eigenbeleg stehen, wenn Sie auf einem kostenpflichtigen Parkplatz geparkt haben und keinen Parkschein erhalten haben.

  • Zahlungsempfänger/Ort: Parkhaus/Parkplatz, Straße, Stadt
  • Datum/Zeit: Geparkt am … | Von.. bis … Uhr
  • Parkgebühren: 4,50 Euro Parkkosten
  • Begründung: Münz-Automat gab keinen Beleg aus, etc.
  • Ort und Datum der Belegerstellung
  • Unterschrift des Belegerstellers

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Damit Sie bei der Erstellung von eigenen Belegen Zeit sparen und keine wichtigen Angaben vergessen können, haben wir hier kostenlose Muster & Vorlagen zum Eigenbeleg für Sie vorbereitet.